Logo Jurope
  • Jurope vermittelt Ihnen seine Aktualität im juristischen Bereich.

// Aktuelles//

Schadensersatzanspruch beim abrupten Abbruch  dauerhafter Geschäftsbeziehungen in Frankreich

Eine Besonderheit des französischen Rechts

Im französischen Handelsrecht eröffnet der “abrupte Abbruch dauerhafter Geschäftsbeziehungen“ (rupture brutale de relations  commerciales  établies) einen Schadensersatzanspruch, der dem deutschen Handelsrecht gänzlich fremd ist (L. 442-6-I 5° Code com.) 

Im  Rahmen  einer dauerhaften geschäftlichen Beziehung  kann  ein Geschäftspartner Schadensersatz gegenüber  dem anderen Geschäftspartner geltend  machen,  falls letzterer diese Beziehung ohne  Einhaltung  einer  angemessenen Frist beendet hat. Eine etwaige vertragliche Vereinbarung im Hinblick auf die Kündigungsfrist dient als Indiz, ist allerdings nicht ausschlaggebend für die Festsetzung dieser Frist.

Der  französische  Richter  kann je  nach  den  Umständen des  Einzelfalls entscheiden,  dass  die  vertraglich  vereinbarte  Kündigungsfrist  zu  kurz bemessen ist.

Dies wäre mit dem deutschen Verständnis  der  Privatautonomie  der  Vertragsparteien wohl  eher  unvereinbar,  da ein  gewisser  Eindruck  der Entmündigung der Vertragsparteien entsteht.

Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen

Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen muss allerdings bedacht sein, dass ein eventueller Schadensersatzanspruch davon abhängt, ob das französische Recht überhaupt anwendbar ist.

Dieses wiederum ist oft davon abhängig, ob der “abrupte Abbruch dauerhafter Geschäftsbeziehungen“ als vertraglicher oder deliktischer Anspruch gesehen wird.

Im Falle eines vertraglichen Anspruchs ist bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU der Ort der Lieferung ausschlaggebend (siehe Rom I - Verordnung 593/2008, Art. 5 1.).

In Falle eines deliktischen, nicht-vertraglichen Anspruchs ist  gemäß der französischen Rechtsprechung der Ort, an dem das schädliche Ereignis eingetreten ist, und somit zumeist dem Sitz des Geschäftspartners dem gekündigt wurde, ausschlaggebend.

In Szenarien in denen der Geschäftspartner, dem gekündigt wurde, seinen Sitz in Frankreich hat und der Ort der Lieferung außerhalb Frankreich liegt, ist die Qualifikation als vertraglicher oder deliktischer Anspruch bestimmend für den möglichen Schadensersatzanspruchs der aus dem “abrupte Abbruch dauerhafter Geschäftsbeziehungen“ entsteht.

Da die Handlung, die einen Gesetzesverstoß  darstellt, an sich keinen direkten Bezug zum Vertrag hat, wurde seit 2007 bis vor kurzem vom Kassationshof geurteilt, dass es sich um einen deliktischen Anspruch handelt.

Eine neue Ära des Schadenanspruchs

In 2017 passte der französische Kassationshof seine Rechtsprechung der europäischen an und urteilt nunmehr, dass es sich um einen vertraglichen Anspruch handelt. Grund hierfür ist die Autonomie der auszulegenden Begriffe der Rom-I-Verordnung, deren Begriffe den nationalen Interpretationen nicht unterliegen.

Insofern beginnt einen neue Ära des “abrupten Abbruchs dauerhafter Geschäftsbeziehungen“ in EU-Geschäftsbeziehungen. In Fällen, wo der Geschäftsbeziehung ein schriftlicher Vertrag zu Grund liegt, oder ein stillschweigender Vertrag vorliegt, wird die Anwendung der Rom-I-Verordnung dazu führen, dass oftmals kein Anspruch hinsichtlich eines  “abrupten Abbruchs dauerhafter Geschäftsbeziehungen“ besteht, so fern vertraglich festgesetzte Fristen respektiert wurden. 

Sollte der Ort der Lieferung allerdings in Frankreich liegen wird der Anspruch weiterhin erhoben werden können.

JUROPE unterstützt Sie gerne hinsichtlich der Abwicklung und der Folgen des Abbruch dauerhafter Geschäftsbeziehungen.

  • Cass. com., 13 sept. 2017, no 16-13062
  • Cass. com., 20 sept. 2017, no 16-14812
  • CJUE Granarolo, 14 juillet 2016 (C-196/15)
Eine neue Ära des abrupten Abbruchs dauerhafter Geschäftsbeziehungen

JUROPE Sarreguemines

7, rue Poincaré –
Bâtiment B 
F - 57200 Sarreguemines
Tel : + 33 (0) 387 98 40 67
Fax : + 33 (0) 387 95 08 12

JUROPE Metz

2 bis, rue Winston Churchill
F - 57000 Metz
Tél : + 33 (0) 387 98 40 67
Fax: + 33 (0) 387 75 24 09

Praktische Informationen

IBAN : FR76 1027 8056 0400 0205 9490 136
BIC : CMCIFR2A

USt.-Id.Nr. : FR 25353728611