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// Unternehmen //

Im früheren System waren Transportunternehmen, die fahrendes Personal entsandten, um Kabotage Tätigkeiten in einem Zeitraum von weniger als acht aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen, von der Pflicht zur Entsendungserklärung befreit.

Seit dem 1. Juli 2016 muss eine Entsendungsbescheinigung, welche die Entsendungserklärung ersetzt, vor jedem ersten Transportvorgang erstellt werden, bei dem der Arbeitnehmer in eine Entsendungssituation gelangt.

Die Bescheinigung muss seit dem 1. Januar 2017 zwingend durch den Tele-Dienst SIPSI (unter www.sipsi.travail.gouv.fr) online erstellt und gesendet werden. Drei Formulararten sind dem Arbeitgeber je nach Entsendungsart bereitgestellt (Grenzüberschreitende Dienstleistung, Konzerninterne Mobilität oder Bereitstellung von Personal durch ein Zeitarbeitsunternehmen).

Die Bestätigung muss in zwei Exemplaren ausgegeben werden. Ein Exemplar wird dem entsandten Arbeitnehmer ausgehändigt, der dieses an Bord des Fahrzeugs aufbewahren und bei Kontrollen vorzeigen muss. Das andere Exemplar wird vom Vertreter des Arbeitgebers aufbewahrt.

Die möglichen Sanktionen bei fehlender oder nicht rechtgemäßer Bescheinigung an Bord des Fahrzeugs sind Geldstrafen der Klasse 4 (bis zu 750 Euros) und Verwaltungsstrafen bis zu 2.000 Euros pro Arbeitnehmer.

Unsere Anwaltskanzlei Jurope steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in Frankreich im Rahmen Ihrer Entsendungsvorgänge zu vertreten und Sie bei Kontrollen zu unterstützen.

Entsendung von Fahrern in Frankreich: die online Bescheinigung ist nun zwingend

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